Lightspeed Systems kann zur Erbringung von Dienstleistungen Unterauftragsverarbeiter einsetzen und ist nur dann berechtigt, auf Kundendaten zuzugreifen, wenn dies für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich ist. Außerdem ist Lightspeed Systems an schriftliche Vereinbarungen gebunden, die von ihnen verlangen, strenge Datenschutzniveaus zu gewährleisten, die von Lightspeed und den geltenden Vorschriften gefordert werden. Hier finden Sie eine Liste unserer Unterauftragsverarbeiter.
Vorab und fortlaufend werden Lieferantenbewertungen durchgeführt, um sicherzustellen, dass während der gesamten Lieferantenbeziehung angemessene Datenschutz- und Sicherheitspraktiken vorhanden sind.
Änderungen an bereitgestellten Anbieterdiensten oder Änderungen an bestehenden Verträgen erfordern eine Sicherheitsrisikobewertung, um zu bestätigen, dass die Änderungen kein zusätzliches oder unangemessenes Risiko darstellen.